Energie als Menschenrecht
Strom ist nicht alles, aber ohne Strom ist alles nichts
Solar Rebell
Diese PV-Forschungsanlage wurde im Oktober mit dem
Österreichischen Solarpreis 2023
Gleichzeitig stellte die e5-Gemeinde Anif
einen Abrissbescheid aus.
Grund: Entspricht nicht dem Ortsbild!
Bitte sagen Sie uns Ihre Meinung im Blog.
26.7.2024
B E W I L L I G T
Die e5-Gemeinde Anif verlangt tatsächlich per Bescheid den Abriss
einer völlig autarken PV-Anlage, angesichts
+ dessen, dass in anderen Bundesländern diese Anlage genehmigungsfrei ist
+ der zu erreichenden Klimaziele (drohende Strafzahlungen für Österreich)
+ der EU Notverordnung 2022/2577 gemäß Abs.12 und Art.4 Abs.3, wonach diese Anlage bereits genehmigt ist. Die Anwendbarkeit dieser Verordnung wurde uns vom Umweltministerium vollinhaltlich bestätigt.
+ dramatisch gestiegener Energiekosten
+ realer Blackout-Gefahr
+ der Verleihung des Österreichischen Solarpreises 2023
Wie erklären wir unseren Kindern und Enkelkindern, dass die Bürgermeisterin
der e5-Gemeinde Anif im Jahre 2024 wegen "Ortsbildschutz"
gegen die Klimaziele und damit gegen den Bürger entscheidet?
Wir leben das, was die Regierung fordert:
Den Umstieg auf erneuerbare Energien!
Und erleben härteste Schikanen der e5-Gemeinde Anif!
Das energiefeindliche und veraltete Salzburger Baugesetz von 1997
ist der e5-Gemeinde Anif nicht genug.
Um den Zugang zur Errichtung von effizienten PV-Anlagen
ZUSÄTZLICH zu erschweren, hat die Gemeindevertretung Anif
5 Gestaltungsrichtlinien beschlossen (Stand 24.1.24):
1) Kollektorflächen sollen nicht hochglänzend ausgeführt werden.
Module in matter Oberfläche gibt es noch nicht lange!
2) Blendewirkung auf Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein.
Ist ohnehin geregelt!
3) Anordnung der Elemente MUSS der Dachneigung entsprechen (daher keine Aufständerung).
Sinnvoller Winterbetrieb wird dadurch ausgeschlossen!
4) Die Rahmen der PV-Elemente sind an der Farbe der Deckung der Baukörper anzupassen (+ keine glänzenden Rahmen) 😮☠️
Eine Bedingung, die höchstens mit erheblichen Kosten durch Sonderanfertigung zu erfüllen ist und nur Schikane bedeutet!
5) Vorzugsweise sind PV-Anlagen in der Dachhaut unterzubringen. Die Anbringung von PV-Anlagen an der Fassade steht im Widerspruch zum bestehenden und beabsichtigten Ortsbild.
Indachlösungen sind sehr teuer und die immer beliebter werdenden "Balkonkraftwerke" sind damit ausgeschlossen.
Dies ist eine deutliche Antwort der "energieeffizienten" Gemeinde Anif
auf die stark steigende Energiearmut in der Bevölkerung!
Wenn der Leser eine Gemeinde mit ähnlich energiefeindlichen Bestimmungen nennen kann, bitte um Mitteilung im Blog.
Durch die steile Montage von 65° (Wintersonnenwende) wird die tiefstehende Sonne optimal eingefangen.
Auch bei Schneelage läuft die Anlage ungehindert weiter!
Legal jedoch in e5-Gemeinde Anif
nicht möglich!
Mit Verbote wurde noch nie Fortschritt erzielt!
Wir freuen uns über die Anerkennung des Leuchtturm-Projektes durch Energieexperten.